Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Ferienwohnung LOFT am Seerhein (loft-am-seerhein.de)
1. Geltungsbereich & Vertragsschluss
Diese AGB gelten für die Überlassung des LOFT zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchungsanfrage des Gastes durch den Vermieter zustande:
SEERHEIN Betriebsgesellschaft mbH
Geschäftsführer: Thomas Bollinger
Reichenaustraße 19a
78467 Konstanz
Telefon: 0049-176-11771195
E-Mail: anfrage@loft-am-seerhein.de
2. Zahlungsbedingungen & Rücktritt
Anzahlung
50 % des Mietpreises sind direkt am Buchungstag fällig.
Restzahlung
Die verbleibenden 50 % sind 10 Tage vor Anreise fällig. Hierzu erhalten Sie rechtzeitig eine automatische Zahlungsaufforderung per E-Mail.
Stornierung
Ein Rücktritt ist zu folgenden Konditionen möglich:
| Zeitpunkt der Stornierung | Stornogebühr | Erstattung |
|---|---|---|
| Bis 10 Tage vor Anreise | 0 % | 100 % (Rückzahlung der Anzahlung) |
| 9 bis 7 Tage vor Anreise | 50 % | 50 % (Einbehalt der Anzahlung) |
| Ab 6 Tage vor Anreise | 100 % | Keine Erstattung |
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
3. Registrierung für die Tourismus- und Klimaschutzabgabe
Die Stadt Konstanz erhebt eine Tourismus- und Klimaschutzabgabe in Höhe von 5,6 % auf den Netto-Übernachtungspreis. Diese gilt pro Person und wird im Buchungsprozess separat ausgewiesen. Diese Angaben sind zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht der Stadt Konstanz sowie zur Abrechnung der Tourismus- und Klimaschutzabgabe (Kurtaxe) zwingend erforderlich.
4. An- und Abreise
Check-in
Ab 16 Uhr.
Check-out
Bis spätestens 11 Uhr.
Schlüsselübergabe
Rechtzeitig vor Reiseantritt erhalten Sie einen digitalen Schlüssel (QR-Code) oder PIN-Code per E-Mail.
5. Nutzung der Ferienwohnung & Hausordnung
Ausschließliche Wohnnutzung
Das Loft wird ausschließlich zu privaten Ferienzwecken vermietet. Eine Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur gewerblichen oder beruflichen Nutzung, ist strikt untersagt.
Verbot von Veranstaltungen
Das Abhalten von Partys, Junggesellenabschieden oder sonstigen Veranstaltungen ist nicht gestattet.
Verbot von Film- und Fotoaufnahmen
Kommerzielle Foto- und Filmaufnahmen (z. B. für Werbung, Social-Media-Kampagnen, Musikvideos oder professionelle Fotoshootings) sind ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des Vermieters untersagt.
Regeln im Überblick:
- Das Loft darf nur von der gebuchten Personenzahl bewohnt werden.
- Rauchverbot innerhalb der gesamten Räumlichkeiten.
- Haustiere sind nicht erlaubt.
- Der Gast verpflichtet sich zur Sorgfalt und Einhaltung der Ruhezeiten.
Strafverfolgung bei Diebstahl & Zweckentfremdung
Jede Form von Diebstahl sowie die unbefugte gewerbliche Nutzung (z. B. nicht genehmigte Dreharbeiten) werden polizeilich zur Anzeige gebracht. Bei Verstößen gegen das Veranstaltungs- oder Gewerbeverbot kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht dann nicht.
6. Haftung
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Mietobjekts. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Haftung des Gastes
Der Gast haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitreisenden oder Besucher verursacht wurden:
- Inventar: Ersatzpflicht für fehlendes oder beschädigtes Inventar. Mängel sind bei Mietantritt sofort zu melden.
- Schlüssel/Badge: Haftung für den Austausch der Schließanlage bei Verlust.
- Untervermietung: Der Gast haftet vollumfänglich für Schäden durch unbefugte Dritte.
- Meldepflicht: Schäden müssen sofort gemeldet werden. Dokumentation erfolgt durch den Gastgeber binnen 7 Tagen.
7. Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Konstanz.